top of page
5. AUSSTELLUNG VON ENERGIEAUSWEISEN

Für den Verkauf oder die Vermietung von Wohnhäusern bzw. Wohnungen ist für den Verkäufer / Vermieter die Vorlage eines Energieausweises seit dem 01.01.2024 nach GEG zwingend vorgeschrieben.

Entsprechend biete ich für Bestandsbauten, die im Zuge von Verkäufen oder Vermietungen einen Energieausweis benötigen, die Ausstellung der Dokumente an. Ob dieser dann als Verbrauchsnachweis oder Bedarfsnachweis  nach Abstimmung erstellt werden sollen, wird zum Abschluss die Höhe der entstehenden Kosten definieren.  Die deutlich kostengünstigere Variante des Verbrauchsnachweises beinhaltet die Abrechnungsdaten der 3 letzten Verbrauchsjahre. Heizungsabrechnungen wie z.B. Öl- oder Gasrechnungen bzw. sonstige Energiekosten zur Beheizung des Gebäudes sowie die Stromrech-nungen werden hierzu ausgewertet und liefern die Basis zur Ergebnis-auswertung für den Energieausweis.

Ein Energieausweis vom Fachmann hilft Kosten sparen
Energieausweis_01.jpg
bottom of page