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4. ERSTELLEN VON SCHALLSCHUTZBERECHNUNGEN

Die Anforderungen bei Mehrfamilienwohnhäusern sind bezogen auf die Abdeckung der Schallschutzanforderungen ein bekanntes und nachvollzieh-bares Thema. Auch hier sind die baurechtlichen Forderungen der Bauaufsichts-behörden in der Regel Bestandteil der Bauantragsstellungen im Rahmen von geplanten Baumaßnahmen. Und auch hierzu liefern ich Ihnen im Fall einer zugehörigen Beauftragung die notwendigen Berechnungen, die Sie als Bauherr benötigen. Eine vorab klar definierte Grundlage zur Erstellung der Berechnungen wird in der Regel in einem Informationsgespräch festgelegt, sodass Sie auf dieser Basis alle Behördenanforderungen erfüllen können.

Auf die richtigen Planer kommt es an. Mit denen sollte ihr Projekt die Basis für den Erfolg erhalten.
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