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3. ERSTELLEN VON WÄRMESCHUTZBERECHNUNGEN

Die Entwicklung der Anforderungen zum Thema Wärmeschutz ist in den letzten Jahren rasant vorangeschritten. Dabei ist die Einhaltung der Klima-schutzziele vom Gesetzgeber in Deutschland in den Fachbereich Wärmeschutz vollumfänglich eingeflossen. Der Weg geht dabei eindeutig weg von den fossilen Brennstoffen und hin zu den erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung von weiter optimierten Gebäudehüllen und einer zuge-hörigen Gebäudeanlagentechnik für Heizung, Beleuchtung, etc., die immer stärker die Ergebnisse für den energetischen Gebäudenachweis steuert.

Ich liefere Ihnen im Rahmen der Bauantragsstellung die rechtlich erforder-lichen Wärmeschutznachweise nach gültiger Gesetzesvorgabe 2024 zum aktuell gültigen Gebäude-Energie-Gesetz GEG zur Wärme- und Kälteerzeug-ung in Gebäuden und sichere so, dass Sie baurechtlich zu diesem Fachbereich alle Forderungen erfüllen. 

Sofern Sie im Rahmen von Hausverkäufen oder Vermietungen Energieausweise benötigen, erhalten Sie diese im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachplaner für Energieeffizienz in Hessen. Ob verbrauchs- oder bedarfsorientiere Engergieer-mittlungen dabei zum Ansatz kommen, wird im Zuge der Projektbe-sprechnung festgelegt, sodass Sie im Vorfeld Bescheid wissen, welcher Umfang und Aufwand und damit auch welche zugehörigen Kosten für Sie entstehen.

Vernünftige Lösungen, die Geld sparen und optimiert zur Erfolgsgeschichte werden.
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